Technik: Denkmalgerechte Betoninstandsetzung

In den 1980er-Jahren tauchte für die Denkmalpflege ein bisher unbekanntes Problem auf: Die Sichtbetonfassaden der Nachkriegsbauten zeigten zunehmend Schäden. Rostende Bewehrungseisen und abgesprengte Betonüberdeckungen ließen die mit ästhetischem Anspruch gestalteten Flächen unansehnlich werden. Die in entsprechenden Regelwerken festgelegten Maßnahmen für die Instandsetzung von Betonbauwerken ließen sich nur beschränkt auf Baudenkmäler übertragen, da als abschließende Maßnahme die Beschichtung der gesamten Betonoberfläche mit einem CO2-dichten, für Wasser und Gas undurchlässigen Anstrich als Karbonatisierungs- und Korrosionsschutz vorgesehen war. Für Baudenkmäler mit Sichtbetonflächen war dies nicht akzeptabel, denn das Ziel einer »denkmalgerechten« Instandsetzung sollte - neben der Instandsetzung oder Ertüchtigung der Konstruktion - die Erhaltung der originalen Sichtbetonoberflächen sein, als Teil des vom Architekten gewollten künstlerischen Ausdrucks des Bauwerks. Aber lassen sich Sichtbetonfassaden instand setzen unter Erhalt der originalen Oberflächenwirkung? Diese Frage lässt sich so generell nicht beantworten, denn der Erfolg einer denkmalgerechten Instandsetzung ist abhängig vom Umfang der Schäden, dem Geschick und der Erfahrung der ausführenden Firma, dem planenden Architekten und verantwortlichen Ingenieur und selbstverständlich auch von den Kosten, die der Eigentümer (dafür) zu tragen bereit ist.